schuldengeplagt


Eine Worttrennung gefunden

schul · den · ge · plagt

Das Wort schul­den­ge­plagt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort schul­den­ge­plagt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "schul­den­ge­plagt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Schuldengeplagt" beschreibt jemanden oder etwas, das von Schulden oder finanziellen Verpflichtungen stark belastet oder betroffen ist. Es handelt sich um die Partizip-II-Form des Verbs "schuldenplagen". Diese Form wird verwendet, um eine bereits abgeschlossene Handlung oder einen Zustand auszudrücken. Bei "schuldengeplagt" bedeutet dies, dass die Person oder das Objekt bereits lange Zeit mit Schulden zu kämpfen hat oder von ihnen bedrückt wird. Die Verwendung des Adjektivs zeigt, dass Schulden ein erheblicher Teil des Lebens oder der Situation dieser Person oder des Gegenstandes sind.

Beispielsatz: Der schuldengeplagte Student fand es schwer, sich auf seine Prüfungen zu konzentrieren.

Vorheriger Eintrag: schuldenfreies
Nächster Eintrag: Schuldeninflation

 

Zufällige Wörter: Neumonds Offiziersschule subsumierendem Übelstand umweltbewußter