Schuldnerinnen


Eine Worttrennung gefunden

Schuld · ne · rin · nen

Das Wort Schuld­ne­rin­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schuld­ne­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schuld­ne­rin­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Schuldnerinnen" ist der Plural von "Schuldnerin". Eine Schuldnerin ist eine weibliche Person, die in die Verpflichtung geraten ist, eine Schuld zurückzuzahlen. Diese Schuld kann z.B. aus einem geliehenen Geldbetrag, einem Kredit oder einer offenen Rechnung resultieren. Schuldnerinnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Schulden tilgen zu müssen und können im Falle der Nichterfüllung rechtliche Konsequenzen wie Mahnungen oder Inkassoverfahren erleiden. Es ist wichtig, dass Schuldnerinnen ihre finanziellen Verpflichtungen ernst nehmen und nach Möglichkeit Lösungen zur Begleichung ihrer Schulden finden.

Beispielsatz: Die Schuldnerinnen müssen ihre Ratenzahlungen pünktlich leisten, um weiteren Mahnungen zu entgehen.

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