schuldunfähig


Eine Worttrennung gefunden

schuld · un ·· hig

Das Wort schuld­un­fä­hig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort schuld­un­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "schuld­un­fä­hig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "schuldunfähig" beschreibt einen juristischen Zustand, in dem eine Person aufgrund mangelnder Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit keine strafrechtliche Verantwortung für ihr Handeln tragen kann. Diese Person ist nicht in der Lage, das Unrecht ihres Tuns zu erkennen oder danach zu handeln. Eine solche Schuldunfähigkeit kann beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit, geistiger Behinderung oder eines bewusstseinsverändernden Zustands wie etwa unter dem Einfluss von Drogen vorliegen. In diesem Zustand kann der Täter nicht strafrechtlich verurteilt werden, sondern unterliegt möglicherweise einer psychiatrischen Behandlung oder Betreuung.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde aufgrund seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig erklärt.

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