schulpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

schul · pflich · ti · ger

Das Wort schul­pflich­ti­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort schul­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "schul­pflich­ti­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "schulpflichtiger" beschreibt eine Person, die der Schulpflicht unterliegt, das heißt, die gesetzlich verpflichtet ist, eine Schule zu besuchen. In der Regel bezieht sich dies auf Kinder und Jugendliche im Alter von etwa 6 bis 18 Jahren, abhängig von den jeweiligen Bildungsgesetzen eines Landes oder Bundeslandes. Die Form "schulpflichtig" ist ein Adjektiv, das hier substantivisch verwendet wird. Durch das Anfügen der Endung "-er" wird es zum Substantiv, das eine Schulpflichtige oder einen Schulpflichtigen bezeichnet. Das Wort hebt die Zugehörigkeit zur Gruppe der Personen hervor, die diese gesetzliche Verpflichtung haben.

Beispielsatz: Jeder schulpflichtige Jugendliche ist verpflichtet, eine Schule zu besuchen.

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