Schulträgerschaft


Eine Worttrennung gefunden

Schul · trä · ger · schaft

Das Wort Schul­trä­ger­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schul­trä­ger­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schul­trä­ger­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Schulträgerschaft“ bezeichnet die rechtliche und organisatorische Verantwortung für eine Schule, die von einem Träger übernommen wird. In Deutschland sind das häufig Kommunen, Länder oder private Bildungsanbieter. Der Begriff setzt sich aus „Schule“ und „Trägerschaft“ zusammen, wobei „Trägerschaft“ die Form der Zugehörigkeit und Verantwortung bezeichnet. Die Schulträgerschaft umfasst Aufgaben wie die Finanzierung, die pädagogische Ausrichtung und die Verwaltung der Schule.

Beispielsatz: Die Schulträgerschaft in unserer Stadt sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung der Bildungsangebote.

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