Schutzanmeldung


Eine Worttrennung gefunden

Schutz · an · mel · dung

Das Wort Schutz­an­mel­dung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schutz­an­mel­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schutz­an­mel­dung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Schutzanmeldung bezieht sich auf den Akt des Einreichens eines Antrags zum Schutz von geistigem Eigentum, wie beispielsweise einer Erfindung, Marke oder Designs. Dieser Antrag wird in der Regel bei einem entsprechenden Amt, wie dem Patentamt oder dem Markenamt, gestellt. Durch die Schutzanmeldung wird dem Antragsteller ein vorläufiger Schutz gewährleistet, bis über die endgültige Schutzgewährung entschieden wird. Schutzanmeldungen können beispielsweise in Form von Patentanmeldungen, Gebrauchsmusteranmeldungen oder Markenanmeldungen erfolgen.

Beispielsatz: Die Schutzanmeldung für das neue Patent wurde erfolgreich eingereicht.

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