schutzbefohlene


Eine Worttrennung gefunden

schutz · be · foh · le · ne

Das Wort schutz­be­foh­le­ne besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort schutz­be­foh­le­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "schutz­be­foh­le­ne" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Schutzbefohlene" bezeichnet Personen, die in einem besonderen Schutzverhältnis stehen, typischerweise Minderjährige oder vulnerablen Gruppen, die durch Erwachsene oder Institutionen betreut und beschützt werden. Es handelt sich um den Plural von "Schutzbefohlener", was sich auf die Grundform eines Schutzes oder einer Aufsicht bezieht, die verantwortungsvoll für das Wohl dieser Personen sorgt. Diese Verbindung impliziert eine rechtliche oder moralische Verantwortung, die auf die Fürsorge und den Schutz dieser Individuen abzielt.

Beispielsatz: Die Jugendamt-Mitarbeiterin kümmerte sich liebevoll um die Bedürfnisse der schutzbefohlenen Kinder.

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