Selbstanzeige


Eine Worttrennung gefunden

Selbst · an · zei · ge

Das Wort Selbst­an­zei­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Selbst­an­zei­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Selbst­an­zei­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Selbstanzeige" bezeichnet die freiwillige Meldung einer Person an die Behörden über eigene, bisher verborgene oder unrechtmäßige Handlungen, wie etwa Steuerhinterziehung. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Substantivform, bestehend aus "Selbst" und "Anzeige". Die Selbstanzeige kann in bestimmten rechtlichen Kontexten zur Milderung von Strafen führen, wenn sie vor der Entdeckung durch die Behörden erfolgt. In Deutschland ist sie insbesondere im Steuerrecht relevant, da sie es Steuerpflichtigen ermöglicht, Fehler oder Versäumnisse nachzuholen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Beispielsatz: Die Selbstanzeige ermöglicht es Steuerpflichtigen, unbeabsichtigte Fehler in ihren Steuererklärungen zu korrigieren.

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