Senatssozialverwaltung


Eine Worttrennung gefunden

Se · nats · so · zi · al · ver · wal · tung

Das Wort Se­nats­so­zi­al­ver­wal­tung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Se­nats­so­zi­al­ver­wal­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Se­nats­so­zi­al­ver­wal­tung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Senatssozialverwaltung bezeichnet eine Behörde in Deutschland, insbesondere in Berlin, die für soziale Angelegenheiten zuständig ist. Sie wirkt in Bereichen wie Sozialhilfe, Jugendhilfe, Integration und Arbeitsmarktpolitik und ist verantwortlich für die Umsetzung sozialer Programme und Dienstleistungen. Der Begriff setzt sich aus "Senat", dem Regierungsorgan auf Landesebene, und "Sozialverwaltung", einer Bezeichnung für Institutionen, die soziale Dienste verwalten und organisieren. In dieser Form wird das Wort oft verwendet, um die spezifische Institution zu kennzeichnen, ohne seine Grundelemente weiter zu erläutern.

Beispielsatz: Die Senatssozialverwaltung hat ein neues Programm zur Unterstützung von Familien in Not ins Leben gerufen.

Vorheriger Eintrag: Senatssitzung
Nächster Eintrag: Senatssprecher

 

Zufällige Wörter: Fischaugenobjektiv Hauptstützen verfaulteren verniedliche zerlassend