Sicherheitsverwahrung


Eine Worttrennung gefunden

Si · cher · heits · ver · wah · rung

Das Wort Si­cher­heits­ver­wah­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Si­cher­heits­ver­wah­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Si­cher­heits­ver­wah­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sicherheitsverwahrung bezeichnet eine besondere Form der Unterbringung von Straftätern, die als psychisch krank oder strafmündig gelten, jedoch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe als gefährlich für die Gesellschaft eingeschätzt werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit, indem die betroffenen Personen in einer geschlossenen Einrichtung verbleiben, um potenzielle weitere Straftaten zu verhindern. Die Sicherheitsverwahrung kann in Deutschland anordnungsfrei erfolgen, also ohne zeitliche Begrenzung, und wird auf der Grundlage von Gutachten über den Gesundheitszustand und die Gefährlichkeit des Täters entschieden. Sie ist eng mit dem Rechtssystem und der Forensik verknüpft.

Beispielsatz: Die Sicherheitsverwahrung dient dem Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern, die eine Therapie benötigen.

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