Signaturgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Si · gna · tur · ge · setz

Das Wort Si­gna­tur­ge­setz besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Si­gna­tur­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Si­gna­tur­ge­setz" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Signaturgesetz regelt die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen in Deutschland. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist ein elektronisches Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift und muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtlich bindend zu sein. Das Signaturgesetz legt die Rahmenbedingungen für die Erstellung, Überprüfung und Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen fest. Es dient dazu, die Sicherheit und Vertraulichkeit von elektronischen Dokumenten und Transaktionen zu gewährleisten und ihre Rechtsverbindlichkeit zu stärken. Die Grundform des Wortes ist "Signatur", ohne weitere Erklärung erforderlich.

Beispielsatz: Das neue Signaturgesetz soll die digitale Identität und Sicherheit von Online-Transaktionen verbessern.

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