Sondereigentum


Eine Worttrennung gefunden

Son · der · ei · gen · tum

Das Wort Son­der­ei­gen­tum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Son­der­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Son­der­ei­gen­tum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sondereigentum bezeichnet eine besondere Form des Eigentums in einem Mehrparteienhaus. Im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum, das allen Bewohnern gemeinsam gehört, handelt es sich beim Sondereigentum um die individuellen Eigentumsrechte an einzelnen Einheiten oder Räumen. Diese können beispielsweise Wohnungen, Garagen oder auch Stellplätze sein. Jeder Eigentümer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinem Sondereigentum und kann darüber frei verfügen. Die Rechtsgrundlage für das Sondereigentum findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Beispielsatz: Das Sondereigentum an der Wohnung ermöglicht dem Eigentümer, sie nach seinen Vorstellungen zu gestalten.

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