Sozialamtsleiter


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · amts · lei · ter

Das Wort So­zi­al­amts­lei­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­amts­lei­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­amts­lei­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Sozialamtsleiter ist eine Person, die leitende Funktion im Sozialamt innehat. Dabei handelt es sich um eine Behörde, die für soziale Belange zuständig ist. Der Sozialamtsleiter ist verantwortlich für die Organisation, Koordination und Leitung aller Aufgaben und Angelegenheiten des Sozialamts. Er trifft Entscheidungen bezüglich der Vergabe von finanziellen Hilfen und Sozialleistungen an bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Der Sozialamtsleiter hat eine herausragende Position in der Behörde und ist in der Regel vom Dienstgrad her ein Beamter.

Beispielsatz: Der Sozialamtsleiter plante ein neues Programm zur Unterstützung von Familien in Not.

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