Sozialgericht


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · ge · richt

Das Wort So­zi­al­ge­richt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­ge­richt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Sozialgericht“ bezeichnet ein spezialisiertes Gericht, das für Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig ist. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Form, die aus den Komponenten „sozial“ und „Gericht“ besteht. Sozialgerichte befassen sich in der Regel mit Angelegenheiten wie Sozialleistungen, Rentenansprüchen oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland und haben die Aufgabe, die Rechte von Bürgern in sozialen Angelegenheiten zu wahren und Konflikte zwischen Bürgern und Sozialbehörden zu klären.

Beispielsatz: Das Sozialgericht entscheidet über Streitigkeiten im Sozialrecht.

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