Sozialhilfebezug


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · hil · fe · be · zug

Das Wort So­zi­al­hil­fe­be­zug besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­hil­fe­be­zug trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­hil­fe­be­zug" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sozialhilfebezug bezeichnet den Bezug von finanzieller Unterstützung durch Sozialhilfe, die bedürftigen Personen gewährt wird, um deren Existenzminimum zu sichern. Der Begriff setzt sich aus „Sozialhilfe“, einer staatlichen Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, und „Bezug“ zusammen, was auf den Erhalt oder Empfang dieser Leistung hinweist. Sozialhilfebezug ist also der Prozess oder die Praxis, Unterstützung in Form von Geldleistungen zu erhalten, um grundlegende Lebensbedürfnisse wie Unterkunft, Nahrung und Kleidung zu decken. Der Begriff verdeutlicht die soziale Absicherung und das Thema der Armutsbekämpfung in der Gesellschaft.

Beispielsatz: Viele Menschen sind auf Sozialhilfebezug angewiesen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.

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