Sozialhilfeempfängerin


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · hil · fe · emp · fän · ge · rin

Das Wort So­zi­al­hil­fe­emp­fän­ge­rin besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­hil­fe­emp­fän­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­hil­fe­emp­fän­ge­rin" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Sozialhilfeempfängerin“ setzt sich aus den Teilen „Sozialhilfe“ und „Empfängerin“ zusammen. „Sozialhilfe“ bezeichnet staatliche finanzielle Unterstützung für bedürftige Personen, um grundlegende Lebensbedürfnisse zu decken. „Empfängerin“ ist die feminine Form von „Empfänger“ und bezieht sich auf eine Person, die etwas erhält, in diesem Fall die Sozialhilfe. Somit beschreibt der Begriff eine Frau, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Sozialhilfeempfängerinnen sind häufig in finanziellen Schwierigkeiten und auf staatliche Hilfe angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Beispielsatz: Die Sozialhilfeempfängerin erhielt Unterstützung, um ihre Lebenssituation zu verbessern.

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