Soziallandesrätin


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · lan · des ·· tin

Das Wort So­zi­al­lan­des­rä­tin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­lan­des­rä­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­lan­des­rä­tin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Soziallandesrätin" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus "Sozial" und "Landesrätin" ableitet. Es beschreibt eine weibliche Person, die in der Landesregierung für soziale Belange zuständig ist. Der Begriff setzt sich aus "Sozial", was im Kontext soziale Angelegenheiten und Wohlfahrt beschreibt, sowie "Landesrätin", der weiblichen Form von Landesrat, zusammen. Landesräte sind Mitglieder der Landesregierung in Österreich und haben verschiedene Ressorts oder Aufgabenbereiche. Die Soziallandesrätin ist demnach eine wichtige politische Figur, die sich mit sozialen Themen wie Gesundheit, Bildung oder Sozialhilfe beschäftigt.

Beispielsatz: Die Soziallandesrätin setzt sich für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur in der Region ein.

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