Sozialsenatorin


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · se · na · to · rin

Das Wort So­zi­al­se­na­to­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­se­na­to­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­se­na­to­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sozialsenatorin ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „Sozial“ und „Senatorin“ zusammensetzt. Es bezeichnet eine weibliche Person, die in der politischen Verwaltung die Zuständigkeit für soziale Angelegenheiten hat. Sozialsenatorinnen sind häufig in Landes- oder Kommunalregierungen tätig und verantworten Themen wie Sozialpolitik, Gleichstellung, Integration und soziale Dienstleistungen. Die Form „Senatorin“ zeigt an, dass es sich um eine weibliche Amtsinhaberin handelt, während „Sozial“ die spezifische Fachrichtung kennzeichnet, in der sie tätig ist.

Beispielsatz: Die Sozialsenatorin kündigte neue Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Gruppen an.

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