Sozialstaatsprinzip


Eine Worttrennung gefunden

So · zi · al · staats · prin · zip

Das Wort So­zi­al­staats­prin­zip besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort So­zi­al­staats­prin­zip trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "So­zi­al­staats­prin­zip" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Sozialstaatsprinzip bezeichnet ein grundgesetzliches Konzept, das den Staat verpflichtet, soziale Gerechtigkeit und die Wohlfahrt seiner Bürger zu fördern. Es tritt als Verpflichtung des Staates auf, durch wirtschaftliche und soziale Maßnahmen ein menschenwürdiges Leben zu sichern und soziale Sicherheit zu gewährleisten. Das Prinzip zielt darauf ab, soziale Ungleichheiten abzubauen und benachteiligte Gruppen zu unterstützen. Es ist tief im deutschen Grundgesetz verankert und beeinflusst die Gestaltung von sozialen Gesetzen und Systemen, wie beispielsweise der sozialen Sicherung und dem Sozialen Wohnungsbau.

Beispielsatz: Das Sozialstaatsprinzip gewährleistet, dass der Staat soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger fördert.

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