sozialversicherungsfrei


Eine Worttrennung gefunden

so · zi · al · ver · si · che · rungs · frei

Das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­frei besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort so­zi­al­ver­si­che­rungs­frei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "so­zi­al­ver­si­che­rungs­frei" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sozialversicherungsfrei bezieht sich darauf, dass eine Person nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dies kann auf verschiedene Situationen zutreffen, wie beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten, selbstständigen Unternehmern oder Beamten. In diesen Fällen sind die Betroffenen nicht verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, können jedoch auch nicht von den entsprechenden Leistungen profitieren. Es handelt sich daher um ein Adjektiv im Komparativ und als Wortform nicht in der Grundform, sondern im Kontext der Sozialversicherungsfreiheit.

Beispielsatz: Die Beschäftigung in dieser Teilzeitstelle ist sozialversicherungsfrei, was sie besonders attraktiv macht.

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