Spesenbelastung


Eine Worttrennung gefunden

Spe · sen · be · las · tung

Das Wort Spe­sen­be­las­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Spe­sen­be­las­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Spe­sen­be­las­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Spesenbelastung bezeichnet die Kosten, die einer Person oder einem Unternehmen durch Reisekosten, Dienstreisen oder andere betriebliche Aufwendungen entstehen. Der Begriff setzt sich aus "Spesen", was Ausgaben oder Kosten für besondere Aufwendungen bedeutet, und "Belastung", was die Zuordnung oder Anrechnung dieser Kosten auf ein Konto oder eine Person beschreibt. In der Regel wird die Spesenbelastung in der Buchhaltung erfasst und dient der Transparenz sowie der Nachverfolgbarkeit von Ausgaben im Rahmen der Geschäftstätigkeit.

Beispielsatz: Die Spesenbelastung für die Geschäftsreise wird monatlich abgerechnet.

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