Spitzenbeamter


Eine Worttrennung gefunden

Spit · zen · be · am · ter

Das Wort Spit­zen­be­am­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Spit­zen­be­am­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Spit­zen­be­am­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Spitzenbeamter“ bezeichnet einen hochrangigen Beamten, der in einer öffentlichen Verwaltung oder Institution eine führende Position innehat. Diese Rolle ist mit besonderen Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnissen verbunden, oft auf Ministerial- oder Leitungsniveau. Der Spitzenbeamte ist in der Regel für die strategische Planung, die Umsetzung von Richtlinien und die Führung von Mitarbeitern zuständig. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Spitze“, was „oberste Position“ bedeutet, und „Beamter“, einem Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Pluralform könnte „Spitzenbeamte“ lauten.

Beispielsatz: Der Spitzenbeamte präsentierte seine Pläne zur Reform der Verwaltung auf der Konferenz.

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