Sprengstoffbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Spreng · stoff · be · sitz

Das Wort Spreng­stoff­be­sitz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Spreng­stoff­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Spreng­stoff­be­sitz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sprengstoffbesitz bezeichnet das rechtliche Konzept des Besitzes oder der Lagerung von explosiven Stoffen, die zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Sprengstoff“ (explosives Material) und „Besitz“ (Haben oder Halten von etwas) zusammen. In vielen Ländern unterliegt der Besitz von Sprengstoffen strengen gesetzlichen Regelungen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Begriff kann sowohl rechtliche als auch kriminaltechnische Implikationen haben, insbesondere im Hinblick auf den Missbrauch oder die illegale Verwendung von Sprengstoffen.

Beispielsatz: Der unerlaubte Sprengstoffbesitz ist eine ernsthafte Straftat, die mit hohen Strafen geahndet wird.

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