Staatsämter


Eine Worttrennung gefunden

Staats · äm · ter

Das Wort Staats­äm­ter besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­äm­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­äm­ter" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsämter sind Ämter, die im Auftrag eines Staates ausgeübt werden. Dabei handelt es sich um verschiedene Positionen, die in der öffentlichen Verwaltung, in politischen Institutionen oder in juristischen Bereichen tätig sind. Zu den Staatsämtern zählen beispielsweise die Positionen des Staatspräsidenten, des Ministerpräsidenten, der Minister, der Richter oder der Staatsanwälte. Diese Ämter dienen der Ausübung der Staatsgewalt und der Umsetzung von staatlichen Aufgaben und Rechten. Staatsämter existieren in unterschiedlichen Formen und Hierarchien und haben zum Ziel, das Gemeinwohl und die Interessen des Staates zu wahren.

Beispielsatz: Die neuen Behördenleiter wurden in den Staatsämtern feierlich eingeführt.

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