Staatsakte


Eine Worttrennung gefunden

Staats · ak · te

Das Wort Staats­ak­te besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­ak­te" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsakte sind offizielle Dokumente oder Zeremonien, die eine bedeutende politische oder rechtliche Handlung markieren. Sie können die Gründung eines Staates, die Verabschiedung von Verfassungen oder wichtige politische Entscheidungen betreffen. Der Begriff setzt sich aus "Staat" und "Akt" zusammen, wobei "Akt" hier für eine Handlung oder einen Vorgang steht. Staatsakte sind oft mit feierlichen Anlässen verbunden und dienen dazu, den formal-juristischen Charakter der Handlung zu unterstreichen. Sie haben häufig weitreichende Auswirkungen auf die staatliche Ordnung und die Gesellschaft.

Beispielsatz: Die feierliche Unterzeichnung der Staatsakte markierte den Beginn einer neuen Ära in der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern.

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