Staatsangehörige


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · ge ·· ri · ge

Das Wort Staats­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­ge­hö­ri­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Staatsangehörige" bezieht sich auf Personen, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzen. Dabei kann es sich um die Grundform handeln oder um eine spezifische Form wie männlich, weiblich oder im Plural. Staatsangehörige haben verschiedene Rechte und Pflichten, die mit ihrer Staatszugehörigkeit verbunden sind. Diese umfassen beispielsweise das Wahlrecht, den Zugang zu sozialen Leistungen und den Schutz des Staates. Die Staatsangehörigkeit kann durch Geburt im Land, durch Heirat oder durch Einbürgerung erlangt werden. Die genauen Regelungen zur Staatsangehörigkeit variieren zwischen den Ländern.

Beispielsatz: Die Staatsangehörige des Landes sind stolz auf ihre Kultur und Traditionen.

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