Staatsangehörigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Staats · an · ge ·· rig · keit

Das Wort Staats­an­ge­hö­rig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­an­ge­hö­rig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­an­ge­hö­rig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat. Sie wird in der Regel durch Geburt oder Einbürgerung erworben. Die Staatsangehörigkeit definiert, zu welchem Staat eine Person rechtlich gehört und welche Rechte und Pflichten sie dadurch hat. Sie kann beispielsweise für den Erhalt eines Reisepasses oder die Teilnahme an Wahlen entscheidend sein. Die Grundform des Wortes "Staatsangehörigkeit" bleibt unverändert.

Beispielsatz: Die Staatsangehörigkeit eines Menschen bestimmt, unter welchem Rechtssystem er lebt und welche nationalen Rechte er hat.

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