Staatsbürgerrecht


Eine Worttrennung gefunden

Staats · bür · ger · recht

Das Wort Staats­bür­ger­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­bür­ger­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­bür­ger­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsbürgerrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die einer Person durch ihre Zugehörigkeit zu einem Staat verliehen werden. Es umfasst unter anderem das Wahlrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Schutz durch die Gesetze des Landes. Das Wort setzt sich aus "Staatsbürger" (eine Person, die einer bestimmten Nation angehört) und "Recht" (eine normative Regel) zusammen. In dieser Zusammensetzung beschreibt es die rechtlichen Rahmenbedingungen, die einem Staatsbürger zustehen, und die Bedingungen, unter denen diese Rechte gewährt werden.

Beispielsatz: Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Mitbestimmung und das aktive Exercitieren seiner Staatsbürgerrechte.

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