Staatsdinge


Eine Worttrennung gefunden

Staats · din · ge

Das Wort Staats­din­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­din­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­din­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsdinge sind Angelegenheiten oder Aufgaben, die den Staat betreffen und von ihm geregelt werden. Es handelt sich hierbei um politische, rechtliche oder administrative Belange, die die Governance eines Landes betreffen. Staatsdinge umfassen beispielsweise Gesetze, Verfassung, Verteidigung, Außenpolitik, Finanzen, Bildung, Infrastruktur und Sozialwesen. Das Wort "Staatsdinge" ist in der Grundform verwendet.

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