Staatseigentums


Eine Worttrennung gefunden

Staats · ei · gen · tums

Das Wort Staats­ei­gen­tums besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­ei­gen­tums trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­ei­gen­tums" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Staatseigentums“ ist die genitive Form des Substantivs „Staatseigentum“. Es bezeichnet Vermögenswerte, Gebäude oder Unternehmen, die im Besitz des Staates sind. Im Gegensatz zu privatem Eigentum handelt es sich hierbei um Ressourcen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und von staatlichen Institutionen verwaltet werden. Staatseigentum kann eine wichtige Rolle in der Wirtschaft spielen, etwa durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen oder Infrastruktur. Der Begriff hebt zudem die Verbindung zwischen dem Staat und den von ihm verwalteten Ressourcen hervor und kann in politischen Diskussionen über Eigentumsverhältnisse und staatliche Eingriffe relevant sein.

Beispielsatz: Das Staatseigentum umfasst alle Vermögenswerte, die im Besitz des Staates sind.

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