Staatsgeschäfte


Eine Worttrennung gefunden

Staats · ge · schäf · te

Das Wort Staats­ge­schäf­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­ge­schäf­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­ge­schäf­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsgeschäfte sind die Angelegenheiten und Aufgaben, die mit der Führung eines Staates verbunden sind. Dazu gehören die Gesetzgebung, die Regierungstätigkeit, die Außenpolitik und die Verwaltung des Landes. Staatsgeschäfte beziehen sich auf die Aktivitäten und Entscheidungen, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Staates und seiner Institutionen notwendig sind. Das Wort "Staatsgeschäfte" steht bereits in der Grundform und muss daher nicht weiter erläutert werden.

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