Staatshoheiten


Eine Worttrennung gefunden

Staats · ho · hei · ten

Das Wort Staats­ho­hei­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­ho­hei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­ho­hei­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatshoheiten sind die souveränen Rechte und Befugnisse eines Staates. Dabei handelt es sich um die Ausübung der staatlichen Gewalt, wie beispielsweise die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltung. Die Staatshoheit umfasst auch die Fähigkeit des Staates, seine territoriale Integrität und Unabhängigkeit zu wahren und seine Außenbeziehungen zu gestalten. Es handelt sich hierbei um die Pluralform des Wortes "Staathoheit".

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