Staatsmacht


Eine Worttrennung gefunden

Staats · macht

Das Wort Staats­macht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­macht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­macht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsmacht bezeichnet die durch den Staat ausgeübte Autorität und Kontrolle über ein Gebiet und dessen Bevölkerung. Sie umfasst die legislativen, exekutiven und judikativen Befugnisse, die es dem Staat ermöglichen, Gesetze zu erlassen, durchzusetzen und Recht zu sprechen. Der Begriff bezieht sich nicht nur auf die institutionelle Macht, sondern auch auf die Fähigkeit des Staates, Ordnung aufrechtzuerhalten und seine Interessen gegenüber anderen Akteuren, wie Bürgern oder internationalen Mächten, durchzusetzen. Staatsmacht ist somit ein zentrales Element der politischen Theorie und Praxis und spielt eine entscheidende Rolle in der Gestaltung von Gesellschaften.

Beispielsatz: Die Staatsmacht muss stets im Einklang mit den Rechten der Bürger stehen.

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