Staatsprozeß


Eine Worttrennung gefunden

Staats · pro · zeß

Das Wort Staats­pro­zeß besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­pro­zeß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­pro­zeß" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsprozeß bezeichnet ein rechtliches Verfahren, in dem der Staat als Partei agiert, häufig in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts. Der Begriff setzt sich aus "Staat" und "Prozeß" zusammen. Es handelt sich um eine Variante des Wortes "Prozeß", das hier speziell auf staatliche Interventionen oder Klagen hinweist. Staatsprozesse können u.a. die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit oder das Handeln staatlicher Institutionen betreffen. Sie sind entscheidend für die Durchsetzung des Rechts und den Schutz der Bürgerrechte innerhalb eines Rechtsstaates.

Beispielsatz: Der Staatsprozess gegen die Angeklagten wurde aufgrund neuer Beweise erneut aufgerollt.

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