Staatsrechten


Eine Worttrennung gefunden

Staats · rech · ten

Das Wort Staats­rech­ten besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­rech­ten" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Staatsrechten" ist die Pluralform des Substantivs "Staatsrecht". Es bezeichnet die rechtlichen Grundlagen und Prinzipien, die die Organisation und Funktionsweise eines Staates bestimmen. Dazu gehören Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und das Verhältnis zwischen den staatlichen Institutionen sowie die Rechte der Bürger. Staatsrechte regeln die Ausübung der Staatsgewalt, die Gesetzgebung und die Rechte sowie Pflichten der Staatsbürger und sind somit zentral für das Funktionieren eines Rechtsstaates.

Beispielsatz: Die Diskussion über die Staatsrechten ist von zentraler Bedeutung für die zukünftige Verfassung des Landes.

Vorheriger Eintrag: Staatsrecht
Nächster Eintrag: Staatsrechtler

 

Zufällige Wörter: feudalster Flächentarifvertrags Gefäßstümpfe schlugst tagesaktuellem