staatsrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

staats · recht · lich

Das Wort staats­recht­lich besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­recht­lich" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "staatsrechtlich" ist ein Adjektiv, das sich von dem Substantiv "Staatsrecht" ableitet. Es beschreibt alles, was in Zusammenhang mit dem Staatsrecht steht, also den rechtlichen Rahmen, der die Organisation und die Funktionsweise eines Staates regelt. Häufig wird der Begriff in juristischen Kontexten verwendet, um Aspekte zu kennzeichnen, die die Beziehungen zwischen Staat, Bürgern und staatlichen Institutionen betreffen. In diesem Zusammenhang kann "staatsrechtlich" auch Verfahren, Prinzipien oder Normen beschreiben, die aus dem Staatsrecht abgeleitet sind oder dessen Anwendung betreffen.

Beispielsatz: Das neue Gesetz wurde unter staatsrechtlichen Aspekten sorgfältig geprüft.

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