Staatszugehörigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Staats · zu · ge ·· rig · keit

Das Wort Staats­zu­ge­hö­rig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­zu­ge­hö­rig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­zu­ge­hö­rig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatszugehörigkeit bezeichnet das rechtliche Verhältnis einer Person zu einem Staat, das Rechte und Pflichten mit sich bringt. Sie ist ein Zusammenschluss aus den Wörtern „Staat“ und „Zugehörigkeit“, wobei „Zugehörigkeit“ die Eigenschaft beschreibt, zu etwas zu gehören oder damit verbunden zu sein. Die Staatszugehörigkeit kann durch Geburt, Einbürgerung oder andere rechtliche Vorgänge erlangt werden. Sie ist entscheidend für den Zugang zu bestimmten Rechten, beispielsweise Wahlrecht, soziale Leistungen und Schutz durch den Staat. Die Staatszugehörigkeit spielt auch eine wichtige Rolle in Fragen der Migration und des internationalen Rechts.

Beispielsatz: Die Staatszugehörigkeit beeinflusst oft, welche Rechte und Pflichten eine Person im jeweiligen Land hat.

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