Stallpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Stall · pflicht

Das Wort Stall­pflicht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Stall­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Stall­pflicht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Stallpflicht bezeichnet die Verpflichtung, Tiere, insbesondere Nutztiere wie Geflügel, in einem Stall oder geschützten Bereich zu halten. Diese Maßnahme wird häufig von Behörden angeordnet, um Tierseuchen und die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden, insbesondere in Zeiten, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, wie bei Ausbrüchen von Vogelgrippe. Die Stallpflicht kann je nach Region und Situation variieren, umfasst jedoch in der Regel auch Anforderungen an die Haltung und Hygiene im Stall.

Beispielsatz: Die Stallpflicht wurde aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos für Geflügel angeordnet.

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