Startrecht


Eine Worttrennung gefunden

Start · recht

Das Wort Start­recht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Start­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Start­recht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Startrecht bezeichnet das Recht einer Person oder Institution, den Beginn eines Prozesses, Projekts oder Vorhabens zu bestimmen oder zu initiieren. Es handelt sich um eine Kombination aus dem Begriff "Start", der den Anfang oder den Beginn kennzeichnet, und "Recht", das auf eine legitimierte Befugnis hinweist. In verschiedenen Kontexten kann das Startrecht unterschiedliche rechtliche Implikationen haben, etwa im Rahmen von Wettbewerben, Ausschreibungen oder unternehmerischen Gründungen, wo es entscheidend sein kann, wer den ersten Schritt macht.

Beispielsatz: Das Startrecht ermöglicht Unternehmern, unkompliziert ihre Geschäftsidee umzusetzen.

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