Steuereigenschaft


Eine Worttrennung gefunden

Steu · er · ei · gen · schaft

Das Wort Steu­er­ei­gen­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Steu­er­ei­gen­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Steu­er­ei­gen­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Steuereigenschaft bezieht sich auf die Fähigkeit oder den Charakter einer Sache, eine bestimmte Steuer auszulösen oder steuerlich relevant zu sein. Diese Eigenschaft kann auf verschiedene Objekte oder finanzielle Transaktionen zutreffen, wie z.B. bestimmte Immobilien, Aktien, Unternehmensgewinne oder Einkommen. Die Steuereigenschaft kann als Kriterium dienen, um die steuerliche Behandlung oder Verpflichtungen festzulegen, wie z.B. die Höhe der Steuer, die Abzugsfähigkeit von Kosten oder die Berechtigung zu steuerlichen Vorteilen. Die Form des Wortes "Steuereigenschaft" ist bereits in der Grundform.

Beispielsatz:

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