Steuerfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Steu · er ·· hig · keit

Das Wort Steu­er­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Steu­er­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Steu­er­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Steuerfähigkeit beschreibt die rechtliche Möglichkeit einer natürlichen oder juristischen Person, steuerliche Pflichten zu erfüllen und steuerliche Rechte wahrnehmen zu können. Es bezieht sich auf die Eigenschaft einer Person, steuerliche Abgaben wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer entrichten zu können. Steuerfähigkeit gilt für alle Personen, die in juristischem Sinne handlungsfähig sind, also Geschäftsfähigkeit besitzen. Minderjährige oder Personen, die als geschäftsunfähig gelten, sind in der Regel nicht steuerfähig. Steuerfähigkeit bezieht sich immer auf eine spezifische Person und deren Fähigkeit, steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Beispielsatz: Die Steuerfähigkeit einer Person bestimmt, ob sie zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist.

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