Steuerprivileg


Eine Worttrennung gefunden

Steu · er · pri · vi · leg

Das Wort Steu­er­pri­vi­leg besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Steu­er­pri­vi­leg trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Steu­er­pri­vi­leg" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Steuerprivileg bezeichnet eine besondere steuerliche Begünstigung oder Ausnahme, die bestimmten Personengruppen, Unternehmen oder Wirtschaftszweigen gewährt wird. Es zielt darauf ab, Investitionen zu fördern, wirtschaftliche Aktivitäten anzuregen oder sozialen Zielen Rechnung zu tragen. Steuerprivilegiierte profitieren oft von niedrigeren Steuersätzen, Steuerbefreiungen oder anderen finanziellen Anreizen. Der Begriff setzt sich aus „Steuer“ und „Privileg“ zusammen; dabei steht „Privileg“ für ein Vorrecht oder eine Sonderregelung, die nicht für alle gilt. Steuerprivilegien sind häufig Teil staatlicher Förderprogramme oder Anreizsysteme zur Unterstützung bestimmter Branchen oder gesellschaftlicher Gruppen.

Beispielsatz: Das Steuerprivileg ermöglicht bestimmten Unternehmen, von vergünstigten Steuersätzen zu profitieren.

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