Stiftungsaufsicht


Eine Worttrennung gefunden

Stif · tungs · auf · sicht

Das Wort Stif­tungs­auf­sicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Stif­tungs­auf­sicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Stif­tungs­auf­sicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Stiftungsaufsicht bezeichnet die staatliche Kontrolle und Überwachung von Stiftungen. Sie stellt sicher, dass Stiftungen ihren gesetzlichen Zwecken nachkommen und die ihnen anvertrauten Mittel ordnungsgemäß verwalten. Die Aufsicht sorgt dafür, dass die Stiftungen transparent arbeiten, ihre satzungsgemäßen Vorgaben einhalten und im besten Interesse ihrer Begünstigten handeln. Behörden können bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben eingreifen und Maßnahmen anordnen. Der Begriff setzt sich aus „Stiftung“ (einer rechtlichen Einheit zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks) und „Aufsicht“ (der Kontrolle oder Überwachung) zusammen.

Beispielsatz: Die Stiftungsaufsicht gewährleistet die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftungsvermögen.

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