Stiftungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Stif · tungs · recht

Das Wort Stif­tungs­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Stif­tungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Stif­tungs­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Stiftungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Regelungen rund um das Errichten und die Aufrechterhaltung von Stiftungen. Stiftungen sind selbstständige Vermögensmasse, die zu einem bestimmten Zweck eingerichtet werden. Das Stiftungsrecht umfasst verschiedene Aspekte wie die Gründung einer Stiftung, die Festlegung der Satzung und der Organe, die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Aufgaben und Rechte der Stiftung sowie die steuerrechtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen wie den Stifter, die Stiftungsorgane und die Begünstigten.

Beispielsatz: Das Stiftungsrecht regelt die Gründung und Verwaltung von Stiftungen in Deutschland.

Vorheriger Eintrag: Stiftungsratspräsident
Nächster Eintrag: Stiftungsrechts

 

Zufällige Wörter: Faßspunds kapitalintensivere MMCDXLVIII Strebern