Stiftungsurkunde


Eine Worttrennung gefunden

Stif · tungs · ur · kun · de

Das Wort Stif­tungs­ur­kun­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Stif­tungs­ur­kun­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Stif­tungs­ur­kun­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Stiftungsurkunde ist ein rechtliches Dokument, das die Gründung einer Stiftung regelt. Sie enthält alle wichtigen Informationen über die Stiftung, wie Name, Zweck und Sitz. Außerdem sind darin auch die Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane sowie die Bestimmungen zur Vermögensverwaltung festgehalten. Die Stiftungsurkunde dient als Beweis für die Existenz der Stiftung und ist Voraussetzung für deren Anerkennung durch die zuständigen Behörden.

Beispielsatz: Die Stiftungsurkunde legt die Ziele und den Zweck der neuen Stiftung fest.

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