Strafantrags


Eine Worttrennung gefunden

Straf · an · trags

Das Wort Straf­an­trags besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­an­trags trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­an­trags" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Strafantrags" ist die Mehrzahlform von "Strafantrag". Ein Strafantrag ist die schriftliche oder mündliche Äußerung einer Person, in der sie die Verfolgung eines bestimmten Straftatbestands durch die Justiz beantragt. Der Strafantrag kann bei bestimmten Delikten, wie beispielsweise Beleidigung oder Körperverletzung, erforderlich sein, damit die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt und Anklage erhebt. Es handelt sich somit um die formelle Grundlage für strafrechtliche Verfahren, bei denen das Opfer die Initiierung des Prozesses wünscht.

Beispielsatz: Der Anwalt reichte den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft ein.

Vorheriger Eintrag: Strafanträgen
Nächster Eintrag: Strafantritt

 

Zufällige Wörter: Ausfallschritt Erscheinungsform Längenrekord Majonäsen Olympiafünfte