Strafanträge


Eine Worttrennung gefunden

Straf · an · trä · ge

Das Wort Straf­an­trä­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­an­trä­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Strafanträge" ist die Pluralform von "Strafantrag", der eine formelle Aufforderung beschreibt, ein Strafverfahren einzuleiten oder einen bestimmten strafrechtlichen Tatbestand zu verfolgen. Ein Strafantrag kann von Geschädigten oder Zeugen gestellt werden und ist häufig Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. In vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Recht, ist ein Strafantrag notwendig, um bestimmte Delikte zu verfolgen, wie etwa bei sogenannten „Privatklagedelikten“.

Beispielsatz: Die Staatsanwaltschaft prüft die eingegangenen Strafanträge sorgfältig auf ihre Berechtigung.

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