Strafanzeigen


Eine Worttrennung gefunden

Straf · an · zei · gen

Das Wort Straf­an­zei­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­an­zei­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­an­zei­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafanzeigen sind schriftliche Dokumente, die bei den Strafverfolgungsbehörden eingereicht werden, um den Verdacht einer Straftat anzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine substantivierte Form des Verbs "anzeigen". Strafanzeigen enthalten Informationen über den mutmaßlichen Täter, den Tatvorwurf, eventuelle Zeugen und Beweismittel. Sie dienen dazu, Straftaten den zuständigen Behörden bekannt zu machen und eine strafrechtliche Ermittlung einzuleiten. Strafanzeigen können von jedem Bürger gestellt werden, der Kenntnis von einer mutmaßlichen Straftat hat. Sie spielen eine essentielle Rolle in einem rechtsstaatlichen Kriminalverfahren, da sie den Auftakt zur Strafverfolgung darstellen.

Beispielsatz: Die Polizei erhielt zahlreiche Strafanzeigen aufgrund von Verdachtsfällen.

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