strafbarer


Eine Worttrennung gefunden

straf · ba · rer

Das Wort straf­ba­rer besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort straf­ba­rer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "straf­ba­rer" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „strafbarer“ ist ein Adjektiv, abgeleitet vom Substantiv „Strafe“ und dem Verb „strafen“. Es beschreibt einen Zustand oder eine Eigenschaft, bei der eine Handlung oder ein Verhalten rechtlich als verwerflich angesehen wird und somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In der aktuellen Form wird es im Sinne eines rechtlich relevanten Verhaltens verwendet, das gegen Gesetze verstößt oder als kriminell gilt. „Strafbarer“ ist oft in juristischen Kontexten zu finden, in denen es um die Beurteilung von Vergehen oder Verbrechen geht.

Beispielsatz: Das Verhalten des Täters war eindeutig strafbar und verletzt das Gesetz.

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