Strafbefehle


Eine Worttrennung gefunden

Straf · be · feh · le

Das Wort Straf­be­feh­le besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­be­feh­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­be­feh­le" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Strafbefehle“ ist der Plural von „Strafbefehl“. Ein Strafbefehl ist ein rechtlicher Anordnungsakt, der von der Strafjustiz erlassen wird und in der Regel bei weniger schweren Straftaten zum Einsatz kommt. Er ermöglicht eine schnellere Verurteilung, ohne dass es zu einem vollständigen Gerichtsverfahren kommt. Der Betroffene erhält die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch zu erheben. Im Falle eines Nicht-Einspruchs tritt der Strafbefehl in Kraft und wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer anderen sanktionierenden Maßnahme verbunden.

Beispielsatz: Die Strafbefehle wurden an die Beschuldigten zugestellt, um die Verfahren zu beschleunigen.

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